Geld schenken, damit es nicht übers Wochenende weg ist
9.10.2026
Kuvert, Überweisung oder Sparbuch aufs Kind? Wie Sie Geld so schenken, dass etwas bleibt – und was Sie zum 18er dazuschreiben.

Schenken Sie Geld mit klarem Zweck und klarem Weg: einen kleineren Betrag zum Ausgeben ruhig im Kuvert, einen größeren lieber per Überweisung auf das Konto des Beschenkten oder auf ein Sparbuch bzw. Wertpapierdepot auf seinen Namen. Legen Sie ein paar Zeilen dazu, wofür das Geld gedacht ist – ein Zweck, der auf Papier steht, hält das Geld besser zusammen als jede Bank. Ein Depot statt des Kuverts lohnt sich, wenn es um einen größeren Betrag geht und das Kind ihn frühestens in fünf bis zehn Jahren braucht.
Kuvert, Überweisung oder Konto auf den Namen des Kindes
Wie Sie das Geld übergeben, entscheidet darüber, wie schnell es sich in Luft auflöst. Bargeld ist am persönlichsten und am schnellsten ausgegeben, eine Veranlagung am langsamsten und am weitesten weg. Jeder Weg passt zu etwas anderem.
| Weg | Passt für | Schwachstelle |
|---|---|---|
| Bargeld im Kuvert | kleinere Beträge für eine konkrete Freude, Kinder bis etwa zehn, die gerade das Zahlen lernen | ist am schnellsten weg und geht zwischen den anderen Geschenken leicht unter |
| Überweisung auf das Konto des Beschenkten | Jugendliche und Erwachsene mit eigenem Konto | ohne begleitende Nachricht wirkt sie wie ein Gehalt, nicht wie ein Geschenk |
| Sparbuch oder Sparkonto auf den Namen des Kindes | Geld für ein Ziel in ein bis fünf Jahren (Kurs, Sommerlager, erstes Fahrrad) | die Zinsen gleichen die Inflation oft nicht aus, das Kind sieht das Geld nicht |
| Wertpapierdepot oder Investmentfonds | größere Beträge für zehn Jahre und mehr, typischerweise von der Geburt bis zum 18er | der Wert schwankt; für kurze Zeiträume ungeeignet |
| Bausparvertrag für das Kind | regelmäßige Einzahlungen der Großeltern mit Blick aufs spätere Wohnen | das Geld ist mehrere Jahre gebunden, die staatliche Bausparprämie ist gedeckelt |
So übergeben Sie Geld, damit es nicht übers Wochenende weg ist
Geld verschwindet nicht, weil der Beschenkte es verprasst, sondern weil es keinen Namen hat. Ein Betrag ohne Zweck geht im Taschengeld auf, und nach ein paar Tagen weiß niemand mehr, wo er geblieben ist. Diese Schritte helfen.
- 1Teilen Sie den Betrag vorher aufDie Hälfte oder ein Drittel für die sofortige Freude, den Rest für ein Ziel. Ein Kind, das gleich etwas ausgeben darf, empfindet das Sparen nicht als Strafe.
- 2Benennen Sie das ZielNicht „für etwas Schönes“, sondern „für den Führerschein“, „für die erste Gitarre“, „für den Schikurs“. Ein konkretes Ziel zerrinnt nicht so leicht in kleinen Einkäufen.
- 3Übergeben Sie den gesparten Teil auf anderem WegBargeld im Kuvert für die Freude, der Rest per Überweisung auf ein Konto, das das Kind nicht täglich angreift. Was physisch getrennt ist, vermischt sich nicht.
- 4Legen Sie etwas Schriftliches dazu, das bleibtEine Karte, einen Brief oder eine Widmung – von wem das Geld ist und wofür. In zehn Jahren erinnert sich niemand an den Betrag, aber der Zettel mit Ihrer Handschrift findet sich noch in der Lade.
- 5Sprechen Sie sich mit den Eltern eines kleinen Kindes abBei einem Kind, das noch nicht selbst entscheidet, fragen Sie die Eltern, ob es schon ein Sparbuch oder Konto hat und worauf gespart wird. So landet das Geschenk nicht im Haushaltsbudget für den Wocheneinkauf.
Wann ein Depot statt des Kuverts sinnvoll ist
Ein Wertpapierdepot lohnt sich, wenn drei Dinge zusammenkommen: Der Betrag ist größer, als ihn das Kind vernünftig auf einmal ausgeben würde, das Geld wird mindestens fünf, eher zehn Jahre nicht gebraucht, und jemand (die Eltern oder Sie) behält im Auge, wohin es fließt. Der typische Fall ist ein Geschenk zur Taufe oder zur Geburt, das bis zur Volljährigkeit warten soll – mehr dazu im Artikel Geschenk zur Taufe: Wer schenkt was und wie man Doppeltes vermeidet.
Für ein minderjähriges Kind eröffnen die Eltern als gesetzliche Vertreter das Depot oder den Fonds. Großeltern, Taufpatin oder Taufpate können das für ein fremdes Kind nicht selbst tun, aber sie können Geld darauf überweisen – es reicht, sich mit den Eltern auf IBAN und Zahlungsreferenz zu einigen. Das Geld gehört dem Kind; die Eltern verwalten es für das Kind und dürfen es nicht wie ihr eigenes behandeln.
Ungeeignet ist eine Veranlagung dagegen, wenn das Kind das Geld innerhalb von zwei Jahren braucht, wenn es um einen kleinen Betrag geht (die Spesen fressen ihn auf) oder wenn niemand weiß, wer das Depot betreuen soll. Dann ist das Geld auf dem Sparbuch oder im Kuvert mit klarem Ziel besser aufgehoben.
Und noch etwas, das oft übersehen wird: Ein Depot ist für das Kind unsichtbar. Wenn Sie ihm nichts Greifbares dazu geben, weiß es in zehn Jahren nicht, von wem das Geld stammt. Deshalb gehört zur Veranlagung eine Erinnerungskarte oder ein Brief – etwa in einer Zeitkapsel, die es an dem Tag öffnet, an dem Sie ihm das Depot übergeben.
Wie Sie Geld zum 18er schenken
Der 18er ist ein Wendepunkt: Ab dem Geburtstag darf das Geburtstagskind selbst über sein Geld verfügen, das Geschenk lässt sich also nirgends mehr „wegsperren“. Umso mehr kommt es darauf an, wie Sie es übergeben.
- Überweisen Sie aufs eigene Konto statt ins KuvertEin größerer Betrag in bar auf der Feier ist der sicherste Weg, ihn zu verlieren. Eine Überweisung am Geburtstag mit einer kurzen Nachricht im Verwendungszweck wirkt erwachsen und geht nicht verloren.
- Übergeben Sie das Sparbuch, auf das Sie seit der Geburt gespart habenLag das Geld jahrelang auf einem Konto, das die Eltern verwaltet haben, ist der 18er der richtige Moment, eine Übersicht zu übergeben: wie viel zusammengekommen ist und von wem. Das ist Geschenk und Lektion zugleich.
- Verbinden Sie das Geld mit einem Ziel, das zähltFührerschein, erstes Auto, Kaution für die erste Wohnung, ein Sprachaufenthalt – oder die Maturareise. Geld „für den Führerschein“ wird für den Führerschein ausgegeben, Geld „für irgendwas“ für irgendwas.
- Legen Sie etwas dazu, das bleibtGeld wird ausgegeben, die Karte in der Lade bleibt. Ideen, wie man Geld, Schriftliches und ein Andenken kombiniert, finden Sie im Artikel Geschenk zum 18. Geburtstag für den Sohn und für die Tochter zur Sponsion im Text Erwachsene Tochter und Studienabschluss.
Was Sie zum Geld schreiben können: Widmungen zum Abschreiben
Eine Nachricht zum Geld muss nicht lang sein. Sie soll sagen, von wem es ist, wofür und warum gerade jetzt. Hier sind Formulierungen, die Sie übernehmen oder anpassen können.
Steuer und Schenkungsvertrag: Wann es darauf ankommt
Bei einem üblichen Geschenk brauchen Sie sich um Formalitäten nicht zu kümmern. Eine Schenkungssteuer gibt es in Österreich seit 2008 nicht mehr. Größere Schenkungen müssen aber dem Finanzamt gemeldet werden (Schenkungsmeldung nach § 121a Bundesabgabenordnung); für Angehörige gelten dabei andere Grenzen als für Taufpaten oder Freunde. Ein übliches Geburtstagsgeschenk ist davon nicht betroffen. Geht es um einen wirklich großen Betrag, prüfen Sie die aktuellen Grenzen beim Bundesministerium für Finanzen.
Einen schriftlichen Schenkungsvertrag verlangt das ABGB nicht, wenn Sie das Geld sofort übergeben – nur eine Schenkung ohne tatsächliche Übergabe braucht einen Notariatsakt. Bei großen Beträgen ist ein schriftlicher Beleg trotzdem sinnvoll: Der Beschenkte kann damit die Herkunft des Geldes nachweisen, etwa wenn er es bei der Bank einzahlt oder damit eine Wohnung finanziert. Ein einfaches Schriftstück mit Namen, Betrag, Datum und den Unterschriften beider Seiten genügt; für Minderjährige unterschreibt der gesetzliche Vertreter.
Wenn Sie zum Geld etwas dazulegen möchten, das dem Kind auch nach dem Ausgeben bleibt, eignet sich eine persönliche Karte oder eine Widmung im Buch. Ein personalisiertes Buch, in dem der Beschenkte die Hauptfigur ist, trägt die Widmung gleich auf der ersten Seite – bei Buchheld entsteht es online meist in 15 Minuten und kostet 6,99 €.
Quellen
- Bundesabgabenordnung (BAO), § 121a – Anzeigepflicht für Schenkungen (Rechtsinformationssystem des Bundes)
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) – Schenkung, Vermögensverwaltung für Minderjährige (Rechtsinformationssystem des Bundes)
- Bundesministerium für Finanzen – Schenkungsmeldung und Bausparprämie