Kinderfoto hochladen: Ist das sicher? Was Sie prüfen
3.11.2026
Ein Kinderfoto ist ein personenbezogenes Datum. Was Sie bei jedem Dienst prüfen, wie Sie das Foto vorbereiten und wie Sie es löschen lassen.

Ein Foto Ihres Kindes hochzuladen ist dann sicher, wenn Sie wissen, wofür der Dienst es verwendet, wo er es speichert, an wen er es weitergibt und wie Sie es löschen lassen. Auf all das muss die Datenschutzerklärung eine Antwort geben – finden Sie dort keine, laden Sie das Foto nicht hoch. Das Risiko senken Sie zusätzlich selbst, indem Sie nur einen Ausschnitt des Gesichts schicken, ohne Standortdaten und ohne Details, über die sich Ihr Kind ausfindig machen ließe.
Was Sie in der Datenschutzerklärung jedes Dienstes prüfen sollten
- Wofür das Foto verwendet wirdDer Zweck sollte ein einziger und konkreter sein, zum Beispiel die Herstellung des Buches, das Sie bestellen. Formulierungen wie „zur Verbesserung unserer Dienste“ oder „für Marketingzwecke“ bedeuten, dass das Foto auch anderswo landen kann.
- An wen es weitergegeben wirdEin Dienst darf das Foto nur jenen anvertrauen, die er für den Auftrag tatsächlich braucht, und muss das in der Datenschutzerklärung angeben. Achten Sie darauf, dass das Foto weder verkauft noch weitergegeben wird.
- Wo es gespeichert wirdEin Speicherort in der Europäischen Union bedeutet, dass für die Daten europäische Regeln und europäische Aufsicht gelten. Liegt der Speicherort außerhalb der EU, lesen Sie nach, wie der Schutz sichergestellt wird.
- Wie lange es aufbewahrt wirdDie Speicherdauer braucht einen Grund. Sinnvoll ist, wenn das Foto bleibt, solange Sie ein Konto haben und das Buch bearbeiten können, und danach verschwindet. Ein vages „so lange wie unbedingt erforderlich“ ohne Erklärung ist eine schwache Antwort.
- Wie Sie es löschen lassenEs muss einen einfachen Weg geben, das Foto löschen zu lassen, am besten per E-Mail oder im Konto und ohne Begründung. Das ist Ihr Recht nach der DSGVO, und der Dienst darf es nicht von einem Kauf abhängig machen.
- Ob es für nichts anderes genutzt wirdFragen Sie direkt nach, ob das Foto Ihres Kindes auch für andere Zwecke als Ihren Auftrag genutzt wird, etwa für die Entwicklung eigener Produkte oder als Beispiel auf der Website. Die Antwort sollte ein klares Nein sein – oder eine Einwilligung, die Sie ablehnen können.
So halten wir es
Wir verwenden das Foto ausschließlich, um danach die Figuren für das Buch zu gestalten, das Sie bestellen. Wir geben es an niemanden weiter, der es für die Herstellung des Buches nicht braucht, und nutzen es für nichts anderes, auch nicht für Werbung. Die Dateien speichern wir in der Europäischen Union.
Das Foto bleibt gespeichert, solange Sie ein Konto haben, denn ohne es ließe sich das Buch weder bearbeiten noch ein angefangenes fertigstellen. Ein unfertiges Buch ohne Konto löschen wir nach einiger Zeit automatisch samt Fotos. Auf Wunsch löschen wir das Foto oder das ganze Konto auch früher – schreiben Sie einfach an kontakt@derbuchheld.at. Kaufbelege müssen wir gesetzlich aufbewahren, sie enthalten aber kein Foto.
Fotos nehmen wir nur von Eltern oder anderen gesetzlichen Vertretern an oder mit deren Einwilligung. Genaue Fristen und Details finden Sie in der Datenschutzerklärung.
So bereiten Sie das Foto vor, damit es möglichst wenig verrät
- 1Wählen Sie ein Foto mit nur einem KindGeschwister, Freunde oder Erwachsene gehören nicht aufs Bild. Jedes weitere Gesicht ist ein weiteres personenbezogenes Datum, das der Dienst nicht braucht.
- 2Schneiden Sie es auf das Gesicht zuKopf und Schultern reichen. Weg mit dem Namensschild am Leiberl, dem Logo von Schule oder Verein, der Hausnummer im Hintergrund und allem, woran sich erkennen lässt, wo sich Ihr Kind oft aufhält.
- 3Entfernen Sie den StandortHandyfotos speichern oft den Ort, an dem sie entstanden sind. Schalten Sie das beim Teilen am Handy aus, oder schicken Sie statt des Originals einen Screenshot, der keinen Standort enthält.
- 4Nehmen Sie lieber ein scharfes Foto von vorneSicherheit und Qualität gehen Hand in Hand. Ein gutes Gesichtsfoto bei Tageslicht genügt, ein ganzes Album müssen Sie nicht schicken.
- 5Denken Sie danach ans LöschenWenn Sie das Buch nicht mehr bearbeiten oder nachbestellen möchten, können Sie das Foto löschen lassen. Das fertige Buch bleibt Ihnen.
Welche Fotos Ihres Kindes Sie nirgendwohin schicken sollten
- Fotos aus der Badewanne und im BadeanzugAuch nicht an einen Dienst, dem Sie vertrauen. Für ein Buch, eine Tasse oder einen Kalender braucht es das Gesicht, sonst nichts – und ein Foto, das Ihr Handy nie verlässt, kann auch nirgends auftauchen.
- Fotos, auf denen Adresse oder Schule zu sehen sindEin Straßenschild, ein Auto mit Kennzeichen, ein Schulpulli mit Aufdruck. Der Zuschnitt auf das Gesicht erledigt all das.
- Fotos anderer Kinder ohne Erlaubnis der ElternDie Freundin von der Geburtstagsfeier auf dem gemeinsamen Bild ist ein fremdes personenbezogenes Datum. Soll sie im Buch vorkommen, bitten Sie ihre Eltern um ein eigenes Foto und um ihre Einwilligung.
- Fotos, für die sich Ihr Kind später genieren könnteWeinen, ein Missgeschick, das Spital. Was heute herzig ist, kann in zehn Jahren peinlich sein – und dann entscheidet Ihr Kind selbst.
Was aus dem Foto im Buch wird
Das Buch druckt das Foto nicht ab. Nach dem Foto entsteht ein illustrierter Held im Stil Ihrer Wahl, der Ihr Kind durch die ganze Geschichte auf 12 illustrierten Doppelseiten begleitet. Das Originalfoto kommt im Buch nirgends vor, also zeigt auch das gedruckte Buch, das Ihr Kind in den Kindergarten mitnimmt, nicht mehr als eine Illustration.
Das digitale Buch haben Sie in der Regel innerhalb von 15 Minuten in Ihrem Konto, und wem Sie es zeigen, entscheiden Sie.
Ihre Rechte nach der DSGVO
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gibt Ihnen mehrere Rechte, die Sie bei jedem Dienst in der EU geltend machen können. Sie können erfahren, welche Daten er über Sie und Ihr Kind gespeichert hat (Artikel 15), Sie können die Löschung verlangen (Artikel 17), und eine Einwilligung in die Verarbeitung können Sie jederzeit so einfach widerrufen, wie Sie sie erteilt haben (Artikel 7). Der Dienst muss auf Ihr Ersuchen unverzüglich antworten, spätestens innerhalb eines Monats.
Antwortet der Dienst nicht oder verweigert er die Löschung ohne Grund, können Sie bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde Beschwerde einlegen (Artikel 77).
Fragen Sie ältere Kinder
Ein Schulkind hat zu seinen Fotos schon eine eigene Meinung. Bevor Sie sein Foto irgendwo hochladen, erklären Sie ihm, wofür Sie es verwenden, und lassen Sie es das Bild aussuchen, auf dem es sich selbst gefällt. Bei einem Buch, in dem es selbst der Held ist, fällt das meist leicht, und Ihr Kind sieht das Buch dann umso mehr als sein eigenes.
Dieselben Regeln helfen auch anderswo, etwa wenn Sie ein Fotobuch zum ersten Lebensjahr gestalten und Fotos an eine Druckerei schicken. Wie aus dem Foto ein Buch wird und was Ihr Kind darin sieht, beschreibt der Artikel personalisiertes Buch für Kinder.