Rechtliche Informationen
Bedingungen des Guthabenprogramms
Gültig ab 25.9.2026
Diese Bedingungen regeln das Guthabenprogramm — die Empfehlung personalisierter Kinderbücher von Buchheld für alle, die nicht unternehmerisch tätig sind. Die Belohnung besteht hier nicht in einer Geldprovision, sondern in einem Guthaben für den eigenen künftigen Einkauf.
1. Wer das Programm auslobt
Auslober des Programms ist:
- Name: Lukáš Kantor, natürliche Person, die nach dem tschechischen Gewerbegesetz unternehmerisch tätig ist
- Identifikationsnummer (IČO): 03177009, USt-IdNr. (DIČ): CZ9109235410
- Sitz: Milíkov 244, 739 81 Milíkov
- Kontakt-E-Mail: kontakt@derbuchheld.at
(nachfolgend nur „Betreiber"). Die Person, deren Anmeldung zum Programm der Betreiber genehmigt hat, wird nachfolgend als „Teilnehmer" bezeichnet.
Das Programm ist eine Auslobung nach § 2884 ff. des tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (Gesetz Nr. 89/2012 Slg.) und nach § 860 ABGB: Der Betreiber verpflichtet sich, jedem ein Guthaben zu gewähren, der die nachfolgend genannten Bedingungen erfüllt. Es handelt sich weder um einen Maklervertrag noch um einen sonstigen entgeltlichen Vertrag — der Teilnehmer verpflichtet sich gegenüber dem Betreiber zu nichts, erbringt für ihn keine Tätigkeit auf dessen Rechnung und erwirbt keinen Anspruch auf eine Geldleistung.
Diese Bedingungen betreffen ausschließlich das Verhältnis zwischen dem Betreiber und dem Teilnehmer. Das Verhältnis zwischen dem Betreiber und dem Kunden, den der Teilnehmer vermittelt, richtet sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen — der Teilnehmer ist nicht Vertragspartei des Kaufvertrags und tritt nicht als Vertreter des Betreibers auf.
2. Wer teilnehmen kann
Teilnehmer kann eine natürliche Person sein, die:
- älter als 18 Jahre und voll geschäftsfähig ist,
- in der Anmeldung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben gemacht hat.
Eine Gewerbeberechtigung oder eine Registriernummer werden nicht verlangt und vom Betreiber nicht erhoben — das Guthaben wird weder ausgezahlt noch in Rechnung gestellt, sodass dafür kein Anlass besteht.
Wer gegen eine Geldprovision empfehlen möchte, dem steht das Partnerprogramm offen; dieses ist allerdings Unternehmern vorbehalten, da die Provision gegen Rechnung ausgezahlt wird. Eine gleichzeitige Teilnahme an beiden Programmen ist nicht möglich, und für eine Empfehlung steht stets nur eine Belohnung zu. Ein Wechsel zwischen den Programmen ist für die Zukunft auf einen an die Kontakt-E-Mail gesendeten Antrag hin möglich; bereits entstandene Ansprüche werden nach den Bedingungen desjenigen Programms abgewickelt, in dem sie entstanden sind.
3. Beginn und Dauer der Teilnahme
Die Teilnahme entsteht mit der Genehmigung der Anmeldung durch den Betreiber. Das Programm steht unter Genehmigungsvorbehalt: Der Betreiber ist nicht verpflichtet, die Anmeldung anzunehmen, und kann sie auch ohne Angabe von Gründen ablehnen. Auf die Teilnahme am Programm besteht kein Rechtsanspruch.
Nach der Genehmigung erhält der Teilnehmer seinen Empfehlungscode und einen Link. Der Code ist persönlich und nicht übertragbar.
4. Empfehlungslink, Code und Erfassung von Empfehlungen
Empfehlungen werden wie folgt erfasst:
- Klickt ein Besucher auf den Empfehlungslink des Teilnehmers, wird dessen Code in einem Cookie im Browser des Besuchers gespeichert.
- Das Cookie gilt 30 Tage ab dem letzten Klick.
- Die Bestellung wird demjenigen zugeordnet, dessen Code sich im Zeitpunkt der Bestellung im Cookie befindet. Es gilt das Prinzip des letzten Klicks.
- Löscht der Besucher die Cookies, verwendet er ein anderes Gerät oder einen anderen Browser oder blockiert seine Browsereinstellung die Cookies, wird die Empfehlung unter Umständen nicht erfasst. Auf ein Guthaben aus einer nicht erfassten Bestellung besteht kein Anspruch, und der Betreiber haftet nicht für technische Beschränkungen auf Seiten des Besuchers.
- Der eigene Einkauf wird nicht angerechnet. Eine Bestellung, die der Teilnehmer selbst bezahlt — sei es über das Konto, mit dem der Code verknüpft ist, oder an die E-Mail-Adresse dieses Kontos —, begründet kein Guthaben. Darin unterscheidet sich dieses Programm vom Partnerprogramm, in dem eigene Einkäufe zulässig sind: Das Guthaben ist eine Belohnung für die Empfehlung an jemand anderen, kein Rabatt für sich selbst.
5. Rabatt für den empfohlenen Kunden
Ein Kunde, der über den Empfehlungslink des Teilnehmers kommt, erhält einen Rabatt von 10 % auf den Preis des Buches und des Hörbuch-Extras. Der Rabatt gilt nicht für den Versand.
Rabatte werden nicht kumuliert: Löst der Kunde einen eigenständigen Rabattgutschein ein, ersetzt dieser Gutschein den automatischen Empfehlungsrabatt. Auf die Erfassung der Empfehlung und auf den Guthabenanspruch des Teilnehmers hat dies keinen Einfluss.
6. Das Guthaben — was es ist und was es nicht ist
Für eine empfohlene und bezahlte Bestellung wird dem Teilnehmer ein Guthaben in Höhe von 10 % der Bemessungsgrundlage gutgeschrieben; Bemessungsgrundlage ist der tatsächlich gezahlte Preis des Buches ohne Mehrwertsteuer, also nach Abzug von Rabatten und Gutscheinen. In die Bemessungsgrundlage werden nicht einbezogen: der Versand, das Hörbuch-Extra und die Mehrwertsteuer.
Das Guthaben ist ein Versprechen eines Rabatts auf den Preis eines künftigen Einkaufs beim Betreiber und keine Geldleistung. Daraus folgt, dass das Guthaben:
- nicht in Geld ausgezahlt wird und nicht in Geld umgetauscht werden kann, auch nicht teilweise und auch nicht bei Beendigung der Teilnahme,
- nicht übertragbar ist — es kann weder verschenkt noch verkauft noch auf andere Weise auf eine andere Person übertragen werden; es geht auch nicht auf Erben über,
- nicht außerhalb des Angebots des Betreibers zum Bezahlen verwendet werden kann und nicht gegen einen Geschenkgutschein oder einen anderen übertragbaren Wertträger eingetauscht werden kann,
- keine Zinsen trägt und keine Geldforderung gegen den Betreiber begründet.
Das Guthaben wird in der Währung derjenigen Sprachversion geführt, in der es entstanden ist.
7. Entstehen und Erlöschen des Anspruchs
Der Anspruch auf das Guthaben entsteht mit der Bezahlung der empfohlenen Bestellung, und das Guthaben wird dem Saldo des Teilnehmers sofort gutgeschrieben. Auf eine Wartezeit oder eine zusätzliche Genehmigung wird nicht gewartet.
Der Anspruch erlischt, wenn:
- die Bestellung storniert wurde oder dem Kunden der gezahlte Betrag erstattet wurde (auch teilweise — dann erlischt der Anspruch im entsprechenden Umfang),
- die Bestellung betrügerisch, durch Missbrauch von Zahlungsmitteln oder unter Verstoß gegen Art. 10 dieser Bedingungen zustande gekommen ist,
- die Bestellung nur zum Schein zwecks Erlangung des Guthabens erstellt wurde.
Da das Guthaben sofort gutgeschrieben wird, wird das Erlöschen des Anspruchs rückwirkend abgewickelt: Der Betreiber ist berechtigt, den Saldo des Teilnehmers um den entsprechenden Betrag zu verringern oder das Guthaben für ungültig zu erklären. Der Saldo sinkt niemals unter null. Wurde der Rabatt bereits ausgeschöpft, fordert der Betreiber vom Teilnehmer nichts zurück — er kann ihn jedoch gegen ein später entstehendes Guthaben aufrechnen.
8. Einlösung des Guthabens
Das gutgeschriebene Guthaben wird auf dem Konto des Teilnehmers als Saldo geführt. Ein Umtausch, eine Umwandlung oder die Ausstellung eines Codes findet nicht statt — der Teilnehmer löst das Guthaben ein, indem er bei der Bestellung angemeldet ist; der Saldo wird automatisch vom Preis abgezogen.
- Der Saldo verringert sich bei der Einlösung schrittweise — der nicht ausgeschöpfte Teil bleibt für den nächsten Einkauf erhalten.
- Der Saldo gilt 365 Tage ab der letzten Guthabengutschrift. Jede weitere Belohnung verlängert diese Frist. Mit Ablauf der Frist erlischt der nicht ausgeschöpfte Saldo ersatzlos; eine Auszahlung in Geld erfolgt nicht.
- Der Saldo ist an das Konto des Teilnehmers gebunden und nicht übertragbar — er kann nur bei einer Bestellung desselben Teilnehmers eingelöst werden; beim Versuch der Einlösung durch eine andere Person erkennt ihn das System nicht an.
- Mit dem Saldo kann kein Geschenkgutschein bezahlt werden und auch keine andere Leistung, die auf eine andere Person übertragbar ist (Art. 6). Er wird auf das Buch, dessen Druck, den Versand und die Extras für den Teilnehmer selbst angewandt.
- Für einen aus dem Guthaben bezahlten Einkauf entsteht keine Belohnung für eine Rezension.
Das Erlöschen des nicht ausgeschöpften Saldos durch Fristablauf betrifft den Rabatt, nicht gezahltes Geld — der Teilnehmer hat für das Guthaben nichts bezahlt, es handelt sich daher weder um eine Anzahlung noch um einen Geschenkgutschein.
9. Jahreshöchstgrenze
Die Summe des einem Teilnehmer je Kalenderjahr gutgeschriebenen Guthabens ist auf den Betrag von 220 € begrenzt. Nach deren Erreichen werden weitere Empfehlungen bis zum Ende des Kalenderjahres zwar erfasst, ein Guthaben entsteht daraus jedoch nicht.
Die Höchstgrenze ist Bestandteil der Auslobung und keine technische Beschränkung: Oberhalb dieser Grenze handelt es sich nicht mehr um einen gelegentlichen Vorteil für den Kunden, sondern um eine nachhaltige Erwerbstätigkeit, die das Partnerprogramm regelt und die eine Gewerbeberechtigung voraussetzt.
10. Regeln für das Empfehlen
Der Teilnehmer ist nicht verpflichtet, irgendetwas zu veröffentlichen, zu bewerben oder irgendwo anzugeben; das Programm begründet keine solche Pflicht, und der Betreiber bestellt keine Leistung. Entscheidet sich der Teilnehmer, seinen Link zu teilen, gelten die folgenden Regeln.
Eine Vergütung für in Auftrag gegebene Inhaltserstellung oder für vereinbarte Werbung wird in diesem Programm nicht gewährt. Vereinbart der Teilnehmer mit dem Betreiber, dass er für ihn etwas erstellt oder veröffentlicht, richtet sich eine solche Zusammenarbeit nach den gesonderten Bedingungen für die Zusammenarbeit mit Creators; die daraus resultierende Vergütung wird nicht auf die Höchstgrenze nach Art. 9 angerechnet und vermischt sich nicht mit dem Guthaben.
Der Teilnehmer ist verpflichtet:
- das Produkt wahrheitsgemäß und im Einklang mit den Informationen auf der Website des Betreibers darzustellen; keine Eigenschaften, Preise, Fristen oder Garantien zu versprechen, die der Betreiber nicht gewährt,
- die Mitteilung als Werbung oder Zusammenarbeit zu kennzeichnen, wo Rechtsvorschriften dies vorschreiben, und zwar auch in sozialen Netzwerken,
- die Regeln für den Versand kommerzieller Mitteilungen einzuhalten (Einwilligung des Empfängers und jederzeitige Abmeldemöglichkeit).
Werbung muss in Österreich als solche erkennbar sein: entgeltliche Veröffentlichungen sind nach § 26 MedienG mit „Anzeige“, „entgeltliche Einschaltung“ oder „Werbung“ zu kennzeichnen, sofern Zweifel über die Entgeltlichkeit bestehen können. Nach § 6 ECG muss kommerzielle Kommunikation klar als solche erkennbar und der Auftraggeber identifizierbar sein; als Information getarnte Werbung ist nach Z 11 des Anhangs zu § 2 UWG jedenfalls unlauter. Für Werbung per E-Mail gilt § 174 Abs. 3 TKG 2021: sie ist nur mit vorheriger Einwilligung des Empfängers zulässig, die jederzeit widerrufen werden kann.
Dem Teilnehmer ist insbesondere untersagt:
- erzwungenes oder verstecktes Setzen von Cookies (Cookie-Stuffing), automatische Weiterleitungen, das Laden des Links in einem versteckten Rahmen, iFrame oder Pixel sowie jede sonstige künstliche Erzeugung von Klicks,
- der Versand unerbetener kommerzieller Mitteilungen (Spam), einschließlich Kommentar-Spam,
- in Suchmaschinen und PPC-Systemen auf die Marke des Betreibers zu werben sowie auf deren offensichtliche Varianten und Tippfehler, weder als Keyword noch im Anzeigentext,
- sich als der Betreiber, dessen Mitarbeiter oder offizielle Vertretung auszugeben oder in dessen Namen irgendwelche Verpflichtungen einzugehen,
- unwahre Rezensionen oder Bewertungen zu veröffentlichen,
- den Link auf Seiten mit rechtswidrigen Inhalten, Inhalten für Erwachsene, hasserfüllten, gewaltverherrlichenden oder diskriminierenden Inhalten zu verbreiten,
- den Code ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Betreibers in Rabatt-Aggregatoren, Gutschein- und Cashback-Portalen zu platzieren,
- auf fremde Rechnung zu bestellen oder die Erstattung einer Bestellung zu vereinbaren, sodass die Empfehlung lediglich einen eigenen Einkauf verschleiert.
11. Steuern
Das Guthaben ist ein Preisnachlass auf einen künftigen Einkauf; der Betreiber behält davon keine Steuer ein und gibt für den Teilnehmer keine Meldung ab. Entstehen dem Teilnehmer aus dem gutgeschriebenen Guthaben dennoch steuerpflichtige Einkünfte, sind es Einkünfte aus Leistungen nach § 29 Z 3 EStG 1988. Solche Einkünfte sind nicht steuerpflichtig, wenn sie im Kalenderjahr höchstens 220 Euro betragen. Das ist eine Freigrenze, kein Freibetrag: wird der Betrag überschritten, ist er zur Gänze steuerpflichtig und nicht nur der übersteigende Teil. Die Jahresobergrenze nach Art. 9 ist deshalb genau auf diesen Betrag gesetzt.
Die Teilnahme am Programm begründet kein Gewerbe: gewerbsmäßig ist eine Tätigkeit nach § 1 Abs. 2 GewO 1994 nur dann, wenn sie selbständig, regelmäßig und in der Absicht betrieben wird, einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen. Die gelegentliche Empfehlung im Bekanntenkreis ist weder auf Dauer angelegt noch marktmäßig organisiert, und das Guthaben mindert lediglich den Preis des eigenen künftigen Einkaufs — eine Gewerbeanmeldung nach § 339 GewO 1994 ist dafür nicht erforderlich. Für seine eigenen steuerlichen Pflichten ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.
12. Verstoß gegen die Bedingungen und Beendigung der Teilnahme
Verstößt der Teilnehmer gegen diese Bedingungen, kann der Betreiber je nach Schwere des Verstoßes dessen Teilnahme aussetzen, den bislang nicht ausgeschöpften Guthabensaldo löschen, der im Zusammenhang mit dem Verstoß entstanden ist, oder die Teilnahme mit sofortiger Wirkung beenden und den Code deaktivieren.
Der Teilnehmer kann seine Teilnahme jederzeit durch eine Mitteilung an die Kontakt-E-Mail beenden. Mit der Beendigung der Teilnahme entsteht kein neues Guthaben mehr; der nicht ausgeschöpfte Saldo bleibt bis zum Ende seiner Gültigkeitsdauer nach Art. 8 nutzbar und wird weder in Geld ausgezahlt noch ersetzt (Art. 6). Dies gilt nicht bei einer Beendigung wegen Verstoßes gegen die Bedingungen — in diesem Fall erlischt der Saldo ersatzlos.
Beendet der Betreiber die Teilnahme durch eine Mitteilung an die E-Mail-Adresse des Teilnehmers, hat der Teilnehmer für die Ausschöpfung des Saldos mindestens 30 Tage ab Zugang der Mitteilung Zeit; dies gilt nicht bei einer Beendigung wegen Verstoßes gegen die Bedingungen.
13. Änderungen der Bedingungen und Widerruf der Auslobung
Der Betreiber kann diese Bedingungen, den Guthabensatz, die Jahreshöchstgrenze sowie die Gültigkeitsdauer des Saldos einseitig ändern oder das Programm beenden. Über eine Änderung oder Beendigung informiert er die Teilnehmer mindestens 14 Tage im Voraus per E-Mail.
Weder eine Änderung noch eine Beendigung berühren ein Guthaben, das vor deren Wirksamkeit entstanden ist — dieses wird nach der bisherigen Fassung abgewickelt, und der Teilnehmer kann es mindestens 30 Tage ab Wirksamkeit der Änderung ausschöpfen, mindestens jedoch bis zum Ende der Gültigkeitsdauer des Saldos nach Art. 8. Der Widerruf der Auslobung ist gegenüber demjenigen unwirksam, der die Empfehlung ausgesprochen hat, bevor er von dem Widerruf erfahren hat (§ 2885 Abs. 2 des tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuchs; ebenso § 860a ABGB — der Widerruf ist unwirksam gegenüber demjenigen, der die Leistung im Hinblick auf die Auslobung vollbracht hat und dem der Widerruf ohne sein Verschulden unbekannt geblieben ist).
14. Schutz personenbezogener Daten
Der Betreiber verarbeitet Name, E-Mail, Empfehlungscode, die Erfassung empfohlener Bestellungen sowie den Stand des Guthabensaldos (entstandenes, gutgeschriebenes und ausgeschöpftes Guthaben) als Verantwortlicher. Rechtsgrundlage ist die Erfüllung der Verpflichtung aus der Auslobung nach Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO sowie die Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen nach lit. c).
Eine Registriernummer, eine Rechnungsanschrift oder eine Bankverbindung verarbeitet der Betreiber in diesem Programm nicht — es wird weder in Rechnung gestellt noch ausgezahlt.
Einzelheiten einschließlich der Rechte des Teilnehmers finden sich in den Datenschutzbestimmungen.
15. Haftung
Der Betreiber haftet weder für Ausfälle der Verfügbarkeit der Website noch für nicht erfasste Empfehlungen, die durch die Browsereinstellungen des Besuchers verursacht wurden. Er garantiert weder eine Mindestanzahl an Bestellungen noch eine Mindesthöhe des Guthabens.
Der Teilnehmer haftet für die Inhalte, die er veröffentlicht, und für die Vereinbarkeit seiner Mitteilung mit den Rechtsvorschriften.
16. Schlussbestimmungen
Das Verhältnis zwischen dem Betreiber und dem Teilnehmer richtet sich nach dem Recht der Tschechischen Republik. Ist der Teilnehmer Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat, so entzieht ihm die Wahl des tschechischen Rechts nicht den Schutz durch die zwingenden Bestimmungen des Rechts seines Landes (Art. 6 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008).
Für die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten ist die Tschechische Handelsinspektion (Česká obchodní inspekce, Gorazdova 1969/24, 120 00 Prag 2, Tschechien) zuständig — der Verkäufer ist in Tschechien niedergelassen. Bei einem grenzüberschreitenden Streit hilft Ihnen das Europäische Verbraucherzentrum Österreich kostenlos weiter. An einem Schlichtungsverfahren vor einer österreichischen Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Alternative-Streitbeilegung-Gesetz (AStG) sind wir weder verpflichtet noch bereit teilzunehmen; Ihre gesetzlichen Rechte bleiben davon unberührt.
Der Teilnehmer ist weder Arbeitnehmer noch Handelsvertreter, Vermittler oder Gesellschafter des Betreibers.
Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Die aktuelle Fassung der Bedingungen ist stets auf dieser Seite verfügbar. Fragen richten Sie bitte an kontakt@derbuchheld.at.